§ 30 Allgemeine Überwachung
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 13.10.2016 – 4 StR 239/16Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem WertZitiert von 10
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Umgang und der Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen unterliegen der Überwachung durch die zuständige Behörde.